UNSERE REGELN

UNSERE
REGELN

Schulordnung der OBS Alexanderstraße

Grundsätzliches

Regeln gibt es überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen. Sie machen das Zusammenleben möglich. Für die OBS Alexanderstraße ist diese Schulordnung die Grundlage. Sie hilft uns allen, Schule zu einem Ort zu machen, an dem wir gerne zusammen sind.

Alle Lehrkräfte, die Schulsozialarbeiter:innen und weiteres pädagogisches Personal der Oberschule und des Gymnasiums und alle Mitarbeiter:innen der Schule können dir Anweisungen geben. Dazu gehören die Sekretärinnen, die Hausmeister, das Mensapersonal, die Reinigungskräfte, der Schulassistent, Schulbegleitungen und pädagogische Mitarbeiter:innen. Gegenüber diesen Personen bist du verpflichtet, deinen Namen und deine Klasse zu nennen.

Solltest du eine Person nicht kennen, muss sie auch ihren Namen nennen.

Informiere dich über die Vertretungsplanung auf IServ, WebUntis oder der Homepage über die bevorstehenden Vertretungen des Tages und nimm auch den Tagestext zur Kenntnis.

Verhalten vor dem Unterricht

Die Schule wird morgens um 07:00 Uhr geöffnet. Ab 08:05 Uhr darfst du zu den Unterrichtsräumen gehen. Der Unterricht beginnt pünktlich:

1. Stunde 8:15 Uhr
2. Stunde 9:00 Uhr
3. Stunde 10:10 Uhr
4. Stunde 10:55 Uhr
5. Stunde 12:00 Uhr
6. Stunde 12:45 Uhr

Vor Unterrichtsbeginn hältst du dich leise in der Pausenhalle oder auf dem Schulhof auf, so dass du niemanden störst.

Dein Fahrrad stellst du im Fahrradkeller oder in den Fahrradständern auf dem Schulhof ab und schließt es ab. Nur so ist es versichert. Auf der Fahrradrampe und im Keller schiebst du dein Fahrrad, damit es nicht zu Unfällen kommt.

Verhalten im Unterricht

Deine Jacke, Mütze, Kappe und ähnliche Bekleidungen sowie Kopfhörer legst du vor dem Unterricht ab. Dein Smartphone ist während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet und in deiner Schultasche! Du legst das Unterrichtsmaterial auf den Tisch. Kaugummikauen ist während des Unterrichts nur mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet. Essen und Trinken kannst du in der Pause. Mit deiner Lehrkraft kannst du klären, ob du während des Unterrichts trinken darfst.

Trage dazu bei, dass der Klassenraum und die Flure sauber bleiben. Entsorge deinen Müll getrennt in den dafür vorgesehenen Behältern.

Die folgenden drei Grundsätze bilden die Basis des Miteinanders:

  1. Jede Person muss die Rechte der anderen achten.
  2. Jede/r Schüler/in hat das Recht, ohne Störungen zu lernen.
  3. Jede Lehrkraft hat das Recht, ohne Unterbrechungen zu unterrichten.

Daher gelten folgende Regeln während des Unterrichts:

  • Ich achte das Eigentum der anderen.
  • Ich befolge die Anweisungen aller Lehrerinnen und Lehrer.
  • Ich melde mich und warte, bis ich aufgerufen werde.
  • Ich höre zu, wenn andere sprechen.
  • Ich spreche und verhalte mich höflich.
  • Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um.

Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht im Raum sein, informiert ein/e Schüler*in das Sekretariat, in der Regel sind das die Klassensprecher*innen.

Verhalten nach dem Unterricht

Nach Ende des Schultages verlässt du grundsätzlich zügig das Schulgelände. Das gilt auch, wenn Unterricht ausfällt.

Verhalten in der Pause

Während der beiden großen Pausen verlässt du den Klassenraum und hältst dich je nach Wetterlage in der Pausenhalle oder auf dem Schulhof auf. Auf den Fluren verhältst du dich ruhig, so dass der Unterricht des Gymnasiums nicht gestört wird. Halte dich an die Pausenbereiche.

Verlasse die Toiletten so, wie du sie vorfinden möchtest und halte dich dort nicht länger als notwendig auf.

Ballspielen kannst du nur auf dem Bolzplatz.

Inline-Skating, Skateboard, E-Roller o. ä. fahren ist auf dem Schulhof und im Gebäude nicht gestattet.

Sei auch in den Pausen respektvoll anderen gegenüber. Vermeide Verhalten, das andere gefährdet.

In den Pausen hältst du dich auf dem Schulhof (Bereiche der OBS) und in der Pausenhalle der Oberschule auf. Du darfst in den Freizeitraum gehen, wenn dein Jahrgang dafür zugeteilt worden ist.

Der Musenhof, der Fahrradkeller, der Pausenhallenbereich des NGO, der große Schulhof vor dem Eingang des NGO und die oberen Flurbereiche des 1. und 2. Stocks sind keine Aufenthaltsbereiche für die Schüler*innen in den Pausen.

Die 10. Klassen dürfen bei regelkonformem Verhalten ihre Pausen im Klassenraum verbringen und jede Klasse muss zwei verantwortliche Schüler:innen benennen, die sich bei Regelverstößen an ihre Klassenlehrkräfte und/oder die Schulleitung wenden.

Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeiten nicht erlaubt. Eine Ausnahme stellt die Mittagspause dar. Das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause ist nur gestattet, um Essen zu gehen. Die Voraussetzung zum Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause ist die schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Mit dieser Erlaubnis und dem TIM-Ticket musst du dich beim Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause gegenüber den Lehrkräften ausweisen, so dass diese sehen, dass du das Gelände verlassen darfst.

Weitere Regeln

Du bist verpflichtet, dich an Ordnungsdiensten zur Reinigung des Schulhofs, der Pausenhalle und der Flure zu beteiligen.

Für Gegenstände, die du mit in die Schule bringst, haftest du selbst. Das gilt besonders für Gegenstände, die du nicht für den Unterricht benötigst.

Du darfst in der Schule keine Kleidung tragen oder Gegenstände mitbringen, die den Schulbetrieb oder den Schulfrieden stören könnten (z. B. Kleidung mit politisch extremen Symbolen). Du darfst auf dem Schulgelände unseres Schulzentrums während der Schulzeit und bei Schulveranstaltungen nicht rauchen und keinen Alkohol, Drogen oder drogenähnliche Stoffe (z. B. E-Zigaretten, Vapes) bei dir tragen.

Die kommenden Baumaßnahmen werden es nötig machen, dass wir Regeln an die Gesamtsituation anpassen. Erkundige dich gerne bei den Lehrkräften, wenn du unsicher bist. Immer gilt: Baustellen, egal wie groß, dürfen NIE betreten werden.

Nutzungsregeln für internetfähige Mobilfunkgeräte

Dies gilt für Handys, Smartphones sowie andere elektronische Geräte (z. B. Tablets, netzfähige Uhren, Brillen etc.).

  • Internetfähige IT-Geräte sind während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet.
  • Handys, Smartphones, Tablets und Smartwatches dürfen nur außerhalb des Schulgeländes genutzt werden. Bei Bedarf können diese für unterrichtliche Zwecke nach Weisung der Lehrkraft eingesetzt werden.
  • Du darfst mit deinem Gerät in der Schule keine Aufnahmen machen (z. B. Filme, Audioaufnahmen, Fotos). So werden die Persönlichkeitsrechte aller Personen geschützt.
  • Illegale Daten jeder Art darfst du nicht speichern, verbreiten oder austauschen.
  • Cybermobbing, Beleidigungen und Verunglimpfungen von Personen können strafrechtliche Folgen für dich haben. Sollte es einen Verdacht geben, kann von der Schule die Polizei eingeschaltet werden.
  • Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen (s. o.) des Schulzentrums können dein Gerät einziehen, wenn du gegen Regeln verstößt. Du kannst es nach deinem Unterrichtsschluss im Sekretariat abholen. Im Wiederholungsfall ordnet die Schule ggf. an, das Gerät von den Erziehungsberechtigten abholen zu lassen.

Bei Verstößen gegen unsere Schulordnung drohen dir Erziehungs- und/oder Ordnungsmaßnahmen.

Hilf mit, dass wir alle gerne zur Schule gehen!

Umgang mit Störungen Maßnahmen
1. Störung des Unterrichts
  • Eintrag in Schulplaner, ggf. Aktennotiz in LEB
  • Berücksichtigung bei der Bewertung des Sozialverhaltens
  • In schwerwiegenden Fällen Ausschluss vom Unterricht für den Schultag mit Information an die Erziehungsberechtigten
2. Nichtbefolgen einer Anordnung durch eine Lehrkraft oder Mitarbeiter:in der Schule
  • Eintrag in den Schulplaner, ggf. Aktennotiz in LEB
  • Berücksichtigung bei der Bewertung des Sozialverhaltens
  • In schwerwiegenden Fällen Ausschluss vom Unterricht für den Schultag mit Information an die Erziehungsberechtigten, ggf. Ordnungsmaßnahme
3. Körperliche/verbale Gewalt, Bedrohung von Mitschüler:innen und Lehrkräften
  • Schüler:in: Bericht (situationsabhängig)
  • Lehrkraft: ggf. Einbeziehung der Streitschlichter, zusammenfassender Bericht für die Schülerakte und LEB-Eintrag – auch Erziehungsmittel
  • Klassenlehrkraft: Einladung zur Pädagogischen Konferenz ohne SL ODER Einladung zur Erziehungsmittel- bzw. Ordnungsmaßnahmenkonferenz mit SL
  • In schwerwiegenden Fällen Ausschluss vom Unterricht für den Schultag plus ggf. Eilmaßnahme mit Information an die Erziehungsberechtigten
4. Sachbeschädigung Bericht des Schülers/der Schülerin, Wiedergutmachung, evtl. Benachrichtigung der Polizei, ggf. Ordnungsmaßnahme
5. Schwänzen einer Unterrichtsstunde
(Siehe Umgang mit Absentismus)
  • Gespräch mit dem Schüler, Gründe werden erfragt, Absprachen müssen getroffen werden. Ab der 4. Stunde oder dem 2. Fehltag werden die Erziehungsberechtigten informiert.
  • Eintrag in den Schulplaner
6. Mehrtägiges unentschuldigtes Fehlen
  • Einladung der Erziehungsberechtigten nach der 6. Fehlstunde oder dem 3. Fehltag zum Gespräch mit Protokoll durch den Klassenlehrer.
  • Ab der 12. Fehlstunde oder dem 5. Fehltag wird der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin eine Schulversäumnisanzeige stellen.
7. Unerlaubtes Verlassen des Schulgrundstücks
  • Bei Zuwiderhandlung Eintrag in LEB.
  • Eintrag in Schulplaner zur Unterschrift der Eltern
  • Bei Häufung der Einträge Erziehungsmittel durch die Lehrkraft. In schwerwiegenden Fällen ggf. Ordnungsmaßnahmenkonferenz.
8. Benutzung von Smartphones, iPads etc.
  • Siehe Schulordnung, bei mehrfacher Zuwiderhandlung siehe Punkt 2.
  • Eintrag in den Schulplaner zur Unterschrift der Eltern

    Hier wird in diesem Schuljahr eine verbindliche Regelung erarbeitet.

Unterrichtsversäumnisse – Elterninfo

Die Schule informieren Unterrichtsversäumnisse müssen am ersten Tag der Abwesenheit der Schule mitgeteilt werden, entweder per Anruf/E-Mail im Sekretariat oder per E-Mail an die Klassenleitung.
Zusätzlich müssen alle Fehlzeiten im Schulplaner entschuldigt werden.
Die Schüler*in legt jeder Lehrkraft, deren Unterricht versäumt wurde, zum nächstmöglichen Termin nach dem Fehlen den Schulplaner mit den entschuldigten Fehlzeiten unaufgefordert vor.
Entschuldigungen müssen mit der Wiederaufnahme des Unterrichts vorliegen.
Klassenarbeiten/Referate – Nachschreibtermine Bei Erkrankung vor einer Klassenarbeit/einem Referat ist die Schule bis 7:30 Uhr desselben Tages über das Sekretariat (AB) und ebenso per E-Mail (Klassenleitung oder Fachlehrkraft) zu informieren.
Hat ein/e Schüler*in eine Klassenarbeit versäumt, wird in der Regel eine Nachschreibemöglichkeit eingeräumt, wenn eine fristgerechte Entschuldigung für das Fehlen vorliegt.
Ein Nachschreibtermin ist dem Schüler/der Schülerin über das Formblatt im Schulplaner spätestens freitags vor dem Nachschreibetermin mitzuteilen.
Nachschreibtermine finden grundsätzlich mittwochs von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr statt.
Fehlzeiten Alle Fehlstunden bzw. Fehlzeiten werden im digitalen Klassenbuch WebUntis vermerkt. Schüler:innen können diese in WebUntis einsehen. Verspätungen sind Fehlzeiten.
Unentschuldigtes Fehlen Unentschuldigtes Fehlen im Unterricht bzw. bei einer Klassenarbeit ist als nicht erbrachte Leistung zu bewerten.
Gehäufte Fehlzeiten Bei gehäuften Fehlzeiten – nach der 6. Fehlstunde oder dem 3. Fehltag – werden die Erziehungsberechtigten zum Gespräch mit Protokoll durch die Klassenlehrkraft eingeladen. Sollten die Fehlzeiten sich nur auf bestimmte Unterrichtsfächer beziehen, lädt die zuständige Fachlehrkraft die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch ein.
Ab der 12. Fehlstunde oder dem 5. Fehltag wird die Klassenlehrkraft eine Schulpflichtversäumnisanzeige stellen.
Beurlaubung bis zu 2 Tagen Beurlaubungsanträge bis zu zwei Tagen können von der Klassenlehrkraft entschieden werden.
Beurlaubung ab 3 Tagen Beurlaubungen über zwei Tage hinaus müssen rechtzeitig schriftlich beim Schulleiter beantragt werden.
Beurlaubungen für Schultage unmittelbar vor Ferienbeginn oder im Anschluss an Ferien können grundsätzlich ebenfalls nur vom Schulleiter ausgesprochen werden.

 

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Haltestelle – Auszeitraumkonzept
Steckbrief für schulische Konzepte im Rahmen des Schulprogramms

1. Allgemeine Angaben

Konzeptname Haltestelle – Auszeitraumkonzept
Verantwortliche / Arbeitsgruppe Nicole Kersten, Katharina Weihrauch
Team der Haltestelle: Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eingesetzte Lehrkräfte
Gültigkeitsbereich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeitende, Schulbegleitungen und Erziehungsberechtigte der Oberschule Alexanderstraße
Stand / Version Datum: 14.09.2026    Version: 1

2. Ausgangslage und Begründung

Wiederkehrende Konflikt- und Unterrichtsstörungssituationen sowie belastete Schülerinnen und Schüler führen zu Verlust von Lernzeit. Es wird ein strukturierter Auszeitraum benötigt, der Selbstregulation, Reflexion und die Rückkehr in den Unterricht ermöglicht – zugleich als freiwilliger Rückzugsort.

3. Zielsetzung

  • Unterrichtsstörungen verringern und ungestörtes Lernen bzw. Unterrichten ermöglichen.
  • Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Reflexion und Verhaltensänderung befähigen.
  • Eine zeitnahe, anschlussfähige Rückkehr in den Unterricht ermöglichen und bei Bedarf Hilfsangebote vermitteln.
  • Einen begleiteten Rückzugsort für freiwillige kurze Auszeiten bieten.

4. Zielgruppen

Schülerinnen und Schüler, die den Raum wegen Unterrichtsstörungen aufsuchen oder ihn freiwillig zur kurzen Auszeit nutzen; mittelbar profitieren Lerngruppen und Lehrkräfte. Eingebunden sind zudem Erziehungsberechtigte, Klassenleitungen, Schulbegleitungen sowie pädagogische Mitarbeitende.

5. Pädagogische und schulprogrammatische Grundlagen

Grundsätze: Jede Person achtet die Rechte anderer; jede Schülerin/jeder Schüler hat das Recht, ohne Störungen zu lernen; jede Lehrkraft hat das Recht, ohne Unterbrechungen zu unterrichten.

Das Konzept setzt auf Selbstregulation, Verantwortungsübernahme, Reflexion und Rückkehr in die Lerngruppe. Dies greift den Leitsatz der Oberschule Alexanderstraße auf.

6. Inhaltliche Schwerpunkte

Schwerpunkt Beschreibung Zuständigkeit
Prävention und Rückzugsort Freiwillige, kurze Auszeit bei Konzentrationsbedarf, Überforderung oder dem Wunsch nach Ruhe; bei Bedarf Gespräch mit der Betreuungsperson. Lehrkraft, Betreuungsperson der Haltestelle, Klassenleitung
Reflexion bei Störungen Gestufter Ablauf mit Ermahnung/gelber Karte; bei weiterer Störung Haltestellenkarte, Reflexion und Rückkehr. Bei schweren Verstößen direkter Besuch. Unterrichtende Lehrkraft; Betreuungsperson der Haltestelle
Dokumentation und Konsequenzen Dokumentation in LEB und im Klassenlisten-Ordner; Information an Beteiligte; abgestufte Konsequenzen bei wiederholten störungsbedingten Besuchen. Betreuungsperson, Lehrkraft, Klassenleitung, Schulleitung

7. Umsetzung im Schulalltag / konkrete Maßnahmen

  • Raum 132, nahe dem Verwaltungstrakt; geöffnet montags bis freitags mindestens von der 1. bis zur 6. Stunde.
  • Jährliche Information aller Beteiligten zu Sinn, Regeln und Nutzung zu Beginn des Schuljahres.
  • Besuch wegen Regelverstoßes grundsätzlich maximal 30 Minuten und einmal täglich; zweiter Besuch am selben Tag: Unterrichtsausschluss für den Rest des Tages nach Unterschrift der Schulleitung.
  • Freiwillige Nutzung mit ausgefüllter Haltestellenkarte; mehrfache Nutzung wird beobachtet und der Klassenleitung mitgeteilt.
  • Reflexionsgespräch oder schriftliche Reflexion bei störungsbedingtem Besuch; Rückkehrkarte in den Unterricht.
  • Ausstattung: Einzeltische, Chillecke, Boxmöglichkeit, Einzelspiele, Mal- und Schreibmaterial, Bücher/Zeitschriften, Sanduhren.

8. Verantwortlichkeiten

Aufgabe Verantwortliche Person / Gruppe Zeitraum
Betreuung und Besetzung von Raum 132 Pädagogische Mitarbeitende, Lehrkräfte sowie Freiwilligendienstleistende; zwei pädagogische Mitarbeitende decken je 10 Stunden ab. Montag bis Freitag, mindestens 1.–6. Stunde
Karten, Reflexion, Dokumentation und Information Unterrichtende Lehrkraft und anwesende Betreuungsperson; Klassenleitung und Schulleitung nach Anlass. Bei jedem Besuch / anlassbezogen
Weiterentwicklung des Konzepts Team der Haltestelle unter Einbezug von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulleitung. Laufend; Überprüfung nach jedem Halbjahr

9. Zeit- und Maßnahmenplan

Maßnahme Beginn Abschluss Beteiligte
Information zu Sinn, Regeln und Nutzung Zu Beginn jedes Schuljahres jährlich wiederkehrend Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Schulbegleitungen, pädagogische Mitarbeitende, Sozialpädagogik, Lehrkräfte
Regelbetrieb der Haltestelle laufend laufend Betreuungsteam, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler
Dokumentation und Neuzählung der Aufenthalte bei jedem Besuch Neuzählung nach jedem Halbjahr; Dokumentation bleibt erhalten Betreuungspersonen, Lehrkräfte, Klassenleitungen
Konzeptweiterentwicklung laufend nach Bedarf Team der Haltestelle, Schülerschaft, Lehrkräfte

10. Beteiligung und Kooperation

Schulintern beteiligt sind Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Klassenleitungen, pädagogische Mitarbeitende, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Schulbegleitungen und Schulleitung.

Die Weiterentwicklung erfolgt unter Einbezug der Schülerschaft, Lehrkräfte und Schulleitung.

11. Ressourcen

Raum 132 nahe dem Verwaltungstrakt; Besetzung montags bis freitags mindestens in der 1.–6. Stunde. Personal: pädagogische Mitarbeitende, Lehrkräfte und Freiwilligendienstleistende; zwei pädagogische Mitarbeitende mit jeweils 10 Stunden. Sachmittel: Einzeltische, Chillecke, Boxmöglichkeit, Einzelspiele, Mal- und Schreibmaterial, Bücher/Zeitschriften und Sanduhren. Fortbildungs- und Finanzierungsbedarf: noch festzulegen.

12. Evaluation und Qualitätssicherung

Alle Besuche werden dokumentiert (LEB sowie Klassenlisten-Ordner, getrennt nach Regelverstoß und freiwilliger Auszeit). Aufenthalte werden nach jedem Halbjahr neu gezählt; die Dokumentation bleibt erhalten. Häufige freiwillige Besuche werden nach Stunden und Gründen beobachtet; die Klassenleitung führt bei Bedarf ein klärendes Gespräch. Das Team entwickelt das Konzept fortlaufend weiter und bezieht Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Schulleitung ein. Ein Forum bei IServ sorgt für Aktualität, Verbreitung von Hinweisen und Möglichkeiten zur Klärung von Fragen.

Evaluationszeitpunkt / -rhythmus Laufende Dokumentation; Auswertung und Neuzählung nach jedem Halbjahr; Weiterentwicklung fortlaufend.
Erfolgskriterien / Indikatoren Dokumentierte Besuche und Mehrfachbesuche; Rückkehr in den Unterricht nach Reflexion; Entwicklung wiederholter störungsbedingter Besuche; Rückmeldungen der Beteiligten.

13. Fortschreibung

Nächste Überprüfung Nach jedem Halbjahr.
Beschluss durch Nicole Kersten, Katharina Weihrauch
Team der Haltestelle: Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eingesetzte Lehrkräfte
Beschlussdatum Noch festzulegen.

Kurzfassung

Übersicht für die Aufnahme in das Schulprogramm bzw. zur schnellen Orientierung.

Feld Kurzangabe
Name des Konzepts Haltestelle – Auszeitraumkonzept
Verantwortliche Nicole Kersten, Katharina Weihrauch
Team der Haltestelle: Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eingesetzte Lehrkräfte
Ausgangslage Konflikte, Belastungen und Unterrichtsstörungen mindern Lernzeit.
Ziele Selbstregulation und Reflexion stärken; Rückkehr ermöglichen; ungestörten Unterricht sichern.
Zielgruppe Schülerinnen und Schüler; mittelbar Lerngruppen und Lehrkräfte.
Schwerpunkte Freiwillige Auszeit, Reflexion, Dokumentation, abgestufte Konsequenzen.
Maßnahmen Raum 132, Karten, Gespräche/Reflexion, LEB- und Listen-Dokumentation.
Beteiligte Schülerschaft, Eltern, Lehrkräfte, Betreuungsteam, Klassenleitung, Schulleitung.
Ressourcen Raum 132; Betreuungsteam; 20 Stunden durch zwei pädagogische Mitarbeitende; Ausstattung.
Zeitrahmen Mo–Fr mindestens 1.–6. Stunde; Information zu Schuljahresbeginn; Halbjahresrhythmus.
Evaluation Laufende Dokumentation; Neuzählung und Auswertung nach jedem Halbjahr.
Beschlussdatum Noch festzulegen.
Nächste Fortschreibung Nach dem nächsten Halbjahr bzw. bei Bedarf.